DSGVO für die Schule - nur keine Panik

Aus Panik stellen einige Schulen und Lehrerinnen und Lehrer auf Papier und Stift um, damit sie beispielsweise ihre Zeugnisse schreiben können. (vgl. [2], [3], [4], [6])


Zuvor erstellten insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus den Grundschulen ihre Zeugnisse am heimischen Rechner. Dabei war diese Praxis vor der DSGVO ebenfalls nicht gestattet. Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sind, ob analog oder digital, vor dem Zugriff von Dritte zu schützen. Für den heimischen Rechner bedeutet dies, einen verschlüsselten USB-Stick verwenden und den Rechner mit einer Sicherheitssoftware und Updates absichern. Für die analogen Mitschriften und Notizen bedeutet dies, in einem Schrank einschließen oder die Daten entsprechend verschlüsseln. Die analogen Dokumente müssten im Grunde mit einer dokumentenechten Tinte verfasst werden. (vgl. [4])

Dies bedeutet, dass die DSGVO für die Schule kaum Änderungen hervorruft. (vgl. [1])

Die neuen Aspekte lassen sich auf zwei einschränken:
1) Es muss mindestens eine Person benannt werden, die die Position des Datenschutzbeauftragten übernimmt.
2) Es muss klar formuliert sein, wie die personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Der Punkt 2 bedeutet die aufwendige Arbeit, da es keine einheitliche Vorgabe für Lehrkräfte gibt, die besagt, welche Verfahren für die Erfassung genutzt werden müssen.

Quellen
[1] https://www.news4teachers.de/2018/05/was-bedeutet-die-ds-gvo-fuer-die-schulen-erster-schritt-ein-datenschutzbeauftragter-muss-benannt-werden/
[2] https://www.nrz.de/politik/schule-und-campus/die-dsgvo-sorgt-bei-vielen-schulen-fuer-verwirrung-id214645699.html
[3] http://www.sueddeutsche.de/bildung/die-dsgvo-und-ihre-folgen-lehrer-schreiben-sich-die-finger-wund-1.4011933
[4] http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/hat-die-dsgvo-schulen-ins-chaos-gestuerzt-15639974.html
[5] https://www.welt.de/satire/article176636486/Wegen-DSGVO-Internet-wird-am-25-Mai-abgeschaltet.html
[6] https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/schulen-kaempfen-mit-der-datenschutzgrundverordnung-id214572773.html

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Herr Kaube, was soll das? (IMHO)

Digitaler Unterricht aus der Praxis - Lust auf eine Blogparade

Vor Scheuklappen ist niemand gefeit (IMHO)